Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung
Welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen, um im Rahmen von regulatorischen Ansätzen der Raumordnung auf Bundes- und Länderebene Flächensparziele umzusetzen? Diese Frage steht im Mittelpunkt des vom Umweltbundesamt geförderten Forschungsvorhabens „Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung“. Im Rahmen des Projekts werden Steuerungsansätze für quantifizierbare Vorgaben zur Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme identifiziert sowie Handlungsoptionen abgeleitet und vorgeschlagen.
Damit geht es im Kern um die Operationalisierung des bundespolitischen Mengenziels in Form verbindlicher Ziel- oder Mengenvorgaben auf Landes- bzw. regionaler oder kommunaler Ebene. Eine Operationalisierung erscheint notwendig, da quantifizierte Ziele wie das bundespolitische Ziel einer Reduzierung der täglichen Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 Hektar minus X bis 2030 bislang auf allen Ebenen, auch in den Kommunen, unverbindlich geblieben sind.
Im Rahmen einer Literaturrecherche werden einschlägige Studien, Gutachten, Forschungsberichte, Materialien und weitere Dokumente zur Kontingentierung der Flächeninanspruchnahme identifiziert und ausgewertet. Darauf aufbauend erfolgt eine Untersuchung von sowohl rechtlichen Optionen und Gestaltungsspielräumen als auch von operativen und institutionellen Lösungsansätzen. In diesem Kontext führt das Projektteam u.a. Workshops und Fachgespräche mit Expertinnen und Experten zu ausgewählten Fragestellungen durch. In einem weiteren Schritt werden umweltökonomische und raumordnungsrechtliche Optionen zur Kontingentierung von Flächenneuinanspruchnahme verglichen und bewertet und auf dieser Grundlage ein Diskussionspapier mit Politikempfehlungen entwickelt. Ziel ist es, ggf. divergierende Positionen der Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu benennen sowie fördernde und hemmende Faktoren einer verbindlichen Operationalisierung von Flächensparzielen darzustellen.