Veranstaltung

Zehn Jahre Kommunalrichtlinie –lokal Handeln, global Klima verbessern

Die Erfolgsgeschichte wird weitergeführt: Globales Denken, lokales Handeln gelten als eine prägende Maxime, wenn es um Nachhaltigkeit und Klimaschutz geht. Die Inhalte der Kommunalrichtline greifen diese auf.  
Grafik: Richtlinie zum Schutz von Klimaschutzprojekten

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) unterstützt das Bundesumweltministerium seit zehn Jahren Kommunen sowie kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen. Die Kommunalrichtlinie ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), mit der das Bundesumweltministerium unterschiedlichste Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland fördert und initiiert. Seit 2008 haben rund 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen von der Förderung über die Kommunalrichtlinie profitiert. Von Anfang an mit dabei: das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Difu. Hier werden Kommunen und kommunale Akteurinnen und Akteure zu den Fördermöglichkeiten der NKI und den Handlungsoptionen im Klimaschutz informiert und beraten. Allein durch die Kommunalrichtlinie wurden mit einem Gesamtfördervolumen von 560 Millionen Euro Klimaschutzinvestitionen von rund 1,5 Milliarden Euro ausgelöst.

Ab 1. Januar 2019 stehen kommunalen Akteuren noch mehr Möglichkeiten zur Verfügung, um sich mit Förderung des Bundesumweltministeriums im Klimaschutz zu engagieren. Mit der novellierten Kommunalrichtlinie unterstützt das Ministerium die Kommunen dabei, Klimaschutzmaßnahmen vor Ort kurzfristig umzusetzen und dabei das große Ganze im Blick zu behalten. Daher können Kommunen Personalstellen für das Klimaschutzmanagement künftig gleichzeitig mit dem passenden Klimaschutzkonzept beantragen. So gehen Umsetzungsstärke und strategischer Weitblick Hand in Hand. Neben bewährten Förderschwerpunkten umfasst die novellierte Richtlinie auch viele neue Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel die Einführung eines kommunalen Energie- und Umweltmanagements. Neu im Förderprogramm sind außerdem Potenzialstudien, die Kommunen dabei helfen, konkrete Klimaschutzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Zusätzliche Fördermöglichkeiten entstehen auch im Bereich der kommunalen Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur sowie im Bereich der Abfallentsorgung und der nachhaltigen Mobilität.

Egal wo Kommunen in Sachen Klimaschutz stehen: Die Kommunalrichtlinie erleichtert den Einstieg, unterstützt bei der Umsetzung erster Maßnahmen und hilft dabei, Klimaschutz dauerhaft (vor Ort) zu verankern.