Foto: Verkehrsschild mit der Aufschrift "Zufahrt im Schritttempo"
Mobilität | Umwelt & Klima

Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30

In einem Workshop mit Kommunalvertretern im Oktober 2015 wurde untersucht, ob sich durch die Änderung von Gesetzen, Verordnungen , Erlassen oder Richtlinien Verbesserungen bei der Durchsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ergeben können. Aus den gewonnen Erkenntnissen wurden konkrete Änderungsvorschläge entwickelt.

Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen, den klimafreundlichen Rad- und Fußverkehr durch eine Erhöhung der Sicherheit zu fördern. Dazu soll die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden. Die Verkehrsministerkonferenz im April 2015 in Rostock hat unter dem Titel „Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr“ einen entsprechenden Beschluss zur Erleichterung der Anordnung von Tempo 30 – Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Verkehrssicherheits- und Lärmschutzgründen gefasst.

Anknüpfung an bisherige Forschungsvorhaben

Im bereits abgeschlossenen Forschungsvorhaben „TUNE ULR – Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie“ (UBA-Texte 33/2015) wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes unter anderem fachliche und rechtliche Hindernisse ermittelt, denen sich Kommunalverwaltungen bei der Durchsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen insbesondere an Hauptverkehrsstraßen gegenübergestellt sehen.

Das nun laufende Forschungsvorhaben des UBA knüpft an TUNE ULR dahingehend an, dass zunächst in einem Workshop mit Kommunalvertretern am 5. Oktober 2015 in Berlin die in TUNE ULR ermittelten Hindernisse daraufhin untersucht werden sollen, ob sich durch die Änderung von Gesetzen, Verordnungen , Erlassen oder Richtlinien Verbesserungen ergeben können. Ein geeigneter Weg könnte es hier sein, den Kommunen mehr Kompetenzen bei der Entscheidung über die Anordnung von Tempo 30 aus Klima- und Lärmschutzgründen zuzubilligen.

Aus den vorliegenden und im Workshop gewonnen Erkenntnissen werden konkrete Änderungsvorschläge für die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Richtlinien erarbeitet und einem Kreis aus Auftraggeber und interessierten Kommunalvertretern präsentiert. Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht aufbereitet.


Noise and Climate Action With a 30 km Speed Limit: Strengthening Local Governments’ Decision-Making Competence

As part of its Climate Action Programme 2020 the German government has resolved to promote climate-friendly cycling and walking by increasing safety. Local governments’ decision-making competence when it comes to introducing speed limits is to be strengthened to that end. The TUNE ULR – Technical/Scientific Support When it Comes to Amending the EU’s Ambient Noise Directive research project, which was commissioned by the Federal Environment Agency and has already been completed, among other things identified technical and legal hurdles which local authorities face when implementing a 30 km speed limit on noise protection grounds along main thoroughfares in particular. As part of the Federal Environment Agency’s current research project on Noise and Climate Action With a 30 km Speed Limit: Strengthening Local Governments’ Decision-Making Competence the lawyer Karsten Sommer is investigating, in cooperation with the German Institute for Urban Affairs (Difu) and LK Argus GmbH, whether amending laws, regulations, decrees and guidance will make it easier to impose such speed limits.

Projektleitung
Dr.-Ing. Wulf-Holger Arndt
Ass.iur. Stefanie Hanke, LL.M
Dipl.-Geogr. Kathrin Schormüller
Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30
bis
Immissionsschutz
Mobilität
Umwelt
Umweltbundesamt (UBA)
LK Argus
RA Karsten Sommer