SDGs für die Kultur nutzbar machen
Potenziale und Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele für Kulturverwaltungen
Die von allen UN-Mitgliedstaaten unterzeichneten 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen setzen einen programmatischen Rahmen zur Verwirklichung einer nachhaltigen Gesellschaft. Viele Kommunen setzen bereits Maßnahmen zur
Erreichung der SDGs um. Hier sind alle Ämter gefragt, auch die Kultur. Denn die kulturelle Dimension einer nachhaltigen Entwicklung ist unabdingbar. Im Seminar stehen daher folgende Fragen im Fokus:
- Wie können die SDGs der Arbeit in den Kulturverwaltungen Orientierung geben?
- Welche der globalen Ziele eignen sich besonders als Anknüpfungspunkte für den Kulturbereich? Wie werden Prioritäten gesetzt?
- Wie übersetzen die Kulturverwaltungen die SDGs für das jeweilige Handeln? Welche Potenziale bietet die Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Handlungsfeldern?
Das Difu-Seminar beleuchtet Anknüpfungspunkte der Kultur an die SDGs und nimmt eine ganzheitliche Perspektive auf die Umsetzung der SDGs ein. Ausgewählte kommunale Beispiele zeigen den Umgang mit SDGs in Kulturverwaltungen: auf strategischer Ebene sowie im Rahmen von Projekten. Das zweitägige Seminar in Berlin schafft den Rahmen für eine produktive Arbeitsatmosphäre und bietet vielfältige Möglichkeiten, um ausgiebig Erfahrungen auszutauschen und neue Impulse zu gewinnen.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- kostenlos für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 300,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 350,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.