Verwaltung kann Krise!
Ansätze kommunalen Krisenmanagements
Die Coronapandemie hat als zeitlich und räumlich entgrenzte Krise das kommunale Krisenmanagement vor vielfältige Herausforderungen gestellt. Statt einer erhofften Phase der Entspannung nach der Pandemie stellten sich nahtlos neue Aufgaben durch die Aufnahme von Geflüchteten, drohenden Energiemangel, steigende Inflation und eine allgemein kompliziertere Sicherheitslage. Was bedeuten diese entgrenzten und sich überlagernden Krisen für das kommunale Krisenmanagement und die Krisenstabsarbeit? Wie können Kommunen mit den Dauerbelastungen umgehen und wie lassen sich diese in der Verwaltung besser steuern? Wie gehen Kommunen in Dauerkrisen mit unterschiedlich betroffenen sozialen Gruppen um? Und wie organisiert man den Alltag im latenten Ausnahmezustand?
Diesen und weiteren Fragen geht das Seminar mit Impulsen aus Wissenschaft und kommunaler Praxis nach.
Das Seminar wird in Kooperation mit dem Deutsch-Europäischen Forum für Urbane Sicherheit (DEFUS) durchgeführt.
Details
Für Mitarbeiter/innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
255,– Euro für Teilnehmer/innen aus Difu-Zuwenderstädten
435,– Euro für Teilnehmer/innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGO's.
Für alle übrigen Teilnehmer/innen gilt ein Preis von 555,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Die Teilnahme von Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit anderen Beeinträchtigungen ist leider nur bedingt möglich. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltungsunterlagen werden Ihnen in diesem Fall zugesandt. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.