Quartiersgarage - eine, die alles kann?!
Lösungen für städtebauliche und mobilitätsbezogene Herausforderung in urbanen Räumen
Quartiersgaragen werden eng mit dem Ziel der Entlastung des öffentlichen Raums verbunden. Durch die Bündelung von Parkplätzen in zentral gelegenen Garagen wird der Straßenraum von parkenden Autos befreit. Dies schafft Platz für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Grünflächen und fördert eine lebenswertere und sicherere Umgebung. Die gewonnenen Flächen können anderweitig – für Parks, Spielplätze oder Begegnungszonen – genutzt werden, was die Attraktivität und Lebensqualität in den Stadtvierteln erheblich steigert.
Zudem unterstützen Quartiersgaragen die Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte, indem sie nicht nur Stellplätze für Autos bieten, sondern auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder integrieren. Durch die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit fördern sie den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Außerdem können sie als Mobilitätshubs fungieren, an denen verschiedene Verkehrsmittel verknüpft werden, wie z.B. Carsharing, Bikesharing und öffentlicher Nahverkehr.
Die Liste der zugeschriebenen Potenziale lässt sich weiter fortsetzen und es ist kein Wunder, dass viele Menschen große Hoffnungen in Quartiersgaragen setzen. Nur wie lassen sich die Konzepte umsetzen - im Neubau und auch im Bestand? In dem Seminar werden Erwartungen überprüft, Erfahrungen geteilt und es wird damit begonnen, ein realistisches Bild des Stadtbausteins «Quartiersgarage» zu erarbeiten.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- kostenlos für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 165,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 200,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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