Was ist eigentlich ... Öffentliche Daseinsvorsorge?
Der Begriff der öffentlichen Daseinsvorsorge bezeichnet Tätigkeiten des Staates, welche einer grundlegenden Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen dienen. Teilweise wird in diesem Zusammenhang auch von Leistungen zur „Existenzsicherung“ oder zur „zivilisatorischen Grundversorgung“ gesprochen. Als klassische Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge gelten dabei Aufgaben wie die Abfallbeseitigung, die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom sowie der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Beantwortung der Frage, welche Güter und Dienstleistungen allerdings konkret von staatlicher Seite aus bereitgestellt werden müssen, ist durchaus umstritten und unterliegt – wie damit auch die Definition des Begriffes „öffentliche Daseinsvorsorge“ selbst – dem gesellschaftlichen Wandel.
Das historisch gewachsene, in Deutschland auf die 30er Jahre zurückgehende, Verständnis einer umfassenden öffentlichen Daseinsvorsorge mit den daraus entstandenen öffentlich- rechtlichen Anbieterstrukturen wird insbesondere seit den 1990er Jahren durch die Liberalisierungs- und Deregulierungsbestrebungen, das grenzüberschreitende Wettbewerbsverständnis der EU, sowie durch die klammen Kassen der Kommunen kritisch hinterfragt. Auch der demografische Wandel sowie das Problem des Bevölkerungsschwundes in vielen ländlichen Regionen verschärfen die Diskussion um die Frage, welche öffentlichen Dienstleistungen von kommunaler Hand angeboten werden sollten und welche Leistungen beispielsweise von Privatunternehmen übernommen werden können.