Mobilfunkjahresgutachten 2009 und 2011
Mit den inzwischen sechsten (2009) und siebten Mobilfunkjahresgutachten (2011) werden die Ziele der Mobilfunknetzbetreiber aus der freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung sowie bestimmte Festlegungen der Vereinbarung zwischen Netzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden überprüft. Gegenstand sind im Wesentlichen die Planung und Umsetzung der Standorte von Mobilfunksendeanlagen sowie Fragen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherinformation.
Die letzte Begutachtung der Umsetzung der Selbstverpflichtung erfolgte in Jahr 2007. Damals konnte aufgezeigt werden, dass die wesentlichen Ziele erreicht und außerdem messbare Fortschritte in den Bereichen Information, Kommunikation und Verbraucherschutz erzielt wurden. Nach Ablauf des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms im Jahr 2007 und dem erfolgreichen Aufbau einer EMF-Datenbank bei der Bundesnetzagentur wurde die Selbstverpflichtung im Jahr 2008 angepasst und fortgeschrieben. Die in der Fortschreibung aufgeführten Maßnahmen werden in den Jahren 2009 und 2011 ergänzend evaluiert.
Die Gutachten 2009 und 2011 sind bereits das sechste und siebte Jahresgutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber. Das Difu war an vier der Gutachten beteiligt. Die Kontinuität ermöglicht es, Längsschnittbetrachtungen vorzunehmen. Die Gutachten erfüllen die Verpflichtung zum regelmäßigen Monitoring und spiegelndie Kernpunkte der fortgeschriebenen Selbstverpflichtung wider.