Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche Entsorger NRW
Das Umweltministerium des Landes NRW (MUNLV) hat im Mai 2009 erstmals den Entwurf eines Abfallwirtschaftsplans – Teilplan Siedlungsabfälle (AWP - NRW) vorgelegt. Dieser landesweite Plan soll die fünf geltenden Abfallwirtschaftspläne der Regierungsbezirke des Landes ablösen. Abweichend von den Festlegungen der bisherigen Abfallwirtschaftspläne der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln sieht der vorgelegte Entwurf keine verbindlichen Zuweisungen von Siedlungsabfällen der Kommunen zu festgelegten Müllverbrennungsanlagen (MVA) bzw. Mechanisch-Biologische Anlagen (MBA) vor. Dies führte zu erheblichen Unsicherheiten und grundlegend unterschiedlichen Einschätzungen der Beteiligten über die Folgen eines in dieser Weise gefassten neuen Abfallwirtschaftsplans (AWP).
Ziel der Studie war es, die Auswirkungen des im Entwurf befindlichen AWP zu validieren und hierbei die Vereinbarkeit der Vorgaben mit der abfallwirtschaftlichen Realität zu überprüfen. Methodisch basierte die Untersuchung im Wesentlichen auf einer schriftlichen Befragung der Betreiber von MBAs und MVAs zu wichtigen Grunddaten der jeweiligen Anlagen, sowie vertiefenden Interviews ausgewählter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) und Anlagenbetreiber bzw. örE mit Anlagenbeteiligungen.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass es zu deutlichen Veränderungen auf dem Markt für Beseitigungsabfälle kommen kann. Diese werden unter anderem Auswirkungen auf das Preis- und Gebührenniveau und auf die Entsorgungsstrukturen haben. Die bereits in der kurzen Zeit gewonnenen Erkenntnisse zeigten, dass der Entwurf des landesweiten AWP eine Vielzahl von Auswirkungen nicht in der wünschenswerten Tiefenschärfe abarbeitet.