Glossar

Was ist eigentlich ... Umweltzone?

Begriffe aus der kommunalen Szene - einfach erklärt

Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006 (Kennzeichnungsverordnung) regelt Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei der Kennzeichnung von Fahrzeugen zu erfüllen sind. Mit dieser Verordnung, die am 1.3.2007 in Kraft getreten ist und nach der Fahrzeuge entsprechend ihrer Schadstoffgruppen-Einordnung mit Plaketten gekennzeichnet werden, sowie mit der geplanten steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern wurden von der Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für die Einführung von sogenannten Umweltzonen geschaffen.

Die Ausweisung von Umweltzonen steht mit der Verabschiedung der Kennzeichnungsverordnung als neues Instrument für die Luftreinhalteplanung zur Verfügung. Eine Umweltzone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen entsprechend der Kennzeichnungsverordnung erlassen werden und die damit eine Privilegierung von schadstoffarmen Fahrzeugen herbeiführt. Die Verbote werden zumeist über einen Stufenplan umgesetzt.

Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Emissionen durch Kraftfahrzeuge. Zugleich soll damit ein Anreiz für eine beschleunigte und möglichst flächendeckende Flottenmodernisierung bzw. Umrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern geschaffen werden.