Fachtagung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Seit Beginn der 1990er Jahre wurden in vielen deutschen Städten städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB begonnen und durchgeführt. Außerdem sind weitere Maßnahmen nach altem Recht in der Abwicklung. Mittlerweile steht ein Großteil dieser Maßnahmen vor der Beendigung, ein Teil davon hingegen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vor der vorzeitigen Aufhebung. Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Institut für Urbanistik mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin eine Fachtagung durchgeführt, auf der einerseits rechtliche Fragen der Realisierung und Beendigung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen diskutiert wurden und andererseits ein kritischer Rückblick auf diesen „einstigen Hoffnungsträger“ der kommunalen Baulandpolitik erfolgte. Die Fachtagung bot ein Forum für den Erfahrungsaustausch von Planungspraktikern, Entwicklungsträgern, Planungsverwaltung sowie Rechtsexperten.
Im Vorfeld der Fachtagung wurde bundesweit bei den zuständigen obersten Landesbehörden aller Bundesländer der aktuelle Stand der Anwendung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen erfragt. Auf eine gute Informationslage trafen die Recherchen naturgemäß in den Stadtstaaten, die als Gemeinden selbst Träger der Entwicklungsmaßnahmen sind, sowie in den Ländern, in denen städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen regelmäßig über Landeszuwendungen gefördert werden. Relativ gut beschrieben ist der Stand der Anwendung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen auch für Nordrhein-Westfalen, da hier auf eine Dokumentation des Informationsforums von Städten mit Entwicklungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen vom September 2001 zurückgegriffen werden kann (Informationsforum von Städten mit Entwicklungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Stand der Entwicklungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen, Dortmund, 2001). Aus den anderen Bundesländern liegen nur fragmentarische Informationen über den Einsatz städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen vor. Auch wenn die Recherchen somit kein flächendeckendes Bild geben, zeigt sich, dass städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, von denen insgesamt lediglich drei seit Ende der 90-er Jahre förmlich festgelegt wurden, nur selten angewandt werden. Neben den Recherchen bei den zuständigen obersten Landesbehörden wurden stichprobenartig bei 13 Städten bzw. Entwicklungsträgern mit insgesamt 19 Entwicklungsmaßnahmen Nachfragen zu den Anwendungsproblemen und zum Übergangsmanagement bei Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gestellt.
Grundstücksmarkt und Grundstückswert, Heft 3/2008, S. 139-146