Finanzen           
  
          Aufgabenverteilung nach dem dritten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung
Mit dem Dritten Verwaltungsreformgesetz des Landes Berlin wurde eine weitreichende Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf die Berliner Bezirke angestrebt. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat für die Senatsverwaltung für Finanzen in einer Stellungnahme zu dem im März 1998 vorgelegten Gesetzentwurf (für die Aufgabenbereiche "Städtebau", "Ordnungsaufgaben im Bereich Bauen", "Liegenschaftsverwaltung" und "gesamtstädtische und bezirkliche Wirtschaftsförderung") Pro- und Contra-Argumente der vorgeschlagenen "Herabzonung" zusammengestellt.
          Projektleitung
              
Prof. Dr. Arno Bunzel
            
      Dipl.-Volkswirt Michael Reidenbach
      
      Dr. jur. Stephan Tomerius
      
      Aufgabenverteilung nach dem dritten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (Drittes Reformgesetz). Argumente im Hinblick auf ausgewählte Aufgabenbereiche
      
            
          
            
                          
 bis 
                      
        
                  Verwaltungsreform, -modernisierung
          Stadtentwicklung, Recht und Soziales
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