Finanzen

Aufgabenverteilung nach dem dritten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung

Mit dem Dritten Verwaltungsreformgesetz des Landes Berlin wurde eine weitreichende Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf die Berliner Bezirke angestrebt.

Mit dem Dritten Verwaltungsreformgesetz des Landes Berlin wurde eine weitreichende Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf die Berliner Bezirke angestrebt. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat für die Senatsverwaltung für Finanzen in einer Stellungnahme zu dem im März 1998 vorgelegten Gesetzentwurf (für die Aufgabenbereiche "Städtebau", "Ordnungsaufgaben im Bereich Bauen", "Liegenschaftsverwaltung" und "gesamtstädtische und bezirkliche Wirtschaftsförderung") Pro- und Contra-Argumente der vorgeschlagenen "Herabzonung" zusammengestellt.

Projektleitung
Dipl.-Volkswirt Michael Reidenbach
Dr. jur. Stephan Tomerius
Aufgabenverteilung nach dem dritten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (Drittes Reformgesetz). Argumente im Hinblick auf ausgewählte Aufgabenbereiche
bis
Verwaltungsreform, -modernisierung
Stadtentwicklung, Recht und Soziales

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