Was ist eigentlich ... Bürgerentscheid?
Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie, das auf kommunaler Ebene die Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung bietet. Bürgerentscheide können von den Bürger*innen per Bürgerbegehren – also durch Sammlung einer bestimmten Mindestanzahl von Unterschriften Wahlberechtigter – herbeigeführt werden. Geht die Initiative von den gewählten kommunalen Vertreter*innen per Mehrheitsbeschluss aus, wird von einem Ratsbegehren gesprochen.
In einem Bürgerentscheid entscheiden die Bürger*innen einer Kommune direkt über eine kommunalpolitische Sachfrage. Mit ihrem Kreuz bei JA oder NEIN auf die zur Abstimmung gestellte Frage kann eine bereits beschlossene Maßnahme verhindert, verändert oder eine neue Maßnahme durchgesetzt werden. Der Bürgerentscheid hat also die gleiche Wirkung wie der Beschluss des Gemeinde bzw. Stadtrates. In einem Bürgerbegehren dürfen nur diejenigen abstimmen, die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn er zwei Hürden überspringt: Die Mehrheit der Abstimmenden muss ihm zustimmen und diese Mehrheit muss zudem einen bestimmten Anteil an allen Stimmberechtigten ausmachen (Erfolgs- oder Zustimmungsquorum).
„Durch Bürgerentscheide haben Bürger*innen die Chance, direkt und verbindlich über geplante Projekte zu entscheiden.“
2019 wurden knapp 360 kommunale Bürgerentscheide eingeleitet, mehr als 40 Prozent davon in Bayern, während in Bremen und Berlin 2019 kein Verfahren registriert wurde. Das liegt daran, dass die Kommunalverfassungen der Länder unterschiedliche Regelungen aufweisen. So unterscheiden sich beispielsweise das notwendige Zustimmungsquorum sowie die jeweiligen Negativkataloge, in denen die Themen aufgeführt sind, die von einem Begehren ausgeschlossen sind, z. B. die Abstimmung über Haushaltsfragen oder die Verwaltungsorganisation.