Was ist eigentlich ... Radschnellweg/ Fahrradstraße?
Radschnellwege bzw. Radschnellverbindungen bieten insbesondere im Stadt-Umland- Verkehr die Möglichkeit, Wege für den Radverkehr attraktiver, sicherer und schneller zu gestalten. So können Pendelnde motiviert werden, aufs Rad umzusteigen und damit neue Verkehrsanteile für den umweltfreundlichen Radverkehr gewonnen werden. Derzeit gibt es in ganz Deutschland zahlreiche Machbarkeitsstudien und Planungen für Radschnellwege, realisiert sind bisher nur wenige. Um hohe Reisegeschwindigkeiten und Qualitätsanforderungen zu erreichen, sind für Radschnellwege spezielle „Führungsformen“ notwendig: beispielsweise gestaltet als selbstständige Radverkehrsanlage, fahrbahnbegleitender Radweg und als Schnellweg mit minimierten Wartezeiten an Kreuzungen.
„Fahrradstraßen und Radschnellwege sind sichere, schnelle, gesundheitsfördernde und zugleich umweltfreundliche Mobilitätsangebote.“
Fahrradstraßen hingegen werden meist innerorts eingesetzt und sind ein wichtiges Element von durchgängigen Radverkehrsnetzen, sie können aber auch Teil von Radschnellwegen bzw. Radschnellverbindungen sein. Auch mit solchen Routen schaffen Kommunen verbesserte Bedingungen für Radfahrende. Fahrradstraßen dürfen überall dort eingerichtet werden, wo Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder wo dies künftig zu erwarten ist. Es gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn notwendig, so muss der Kfz-Verkehr hier die Geschwindigkeit weiter reduzieren, um Radfahrende nicht zu behindern oder zu gefährden. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist auf Fahrradstraßen generell erlaubt.