Ausschreibungen & Wettbewerbe

Kommunen bekommen mehr Spielraum

Das Bundesumweltministerium hat die Kommunalrichtlinie ab 2020 vereinfacht. Kommunen und kommunale Akteure können nun ganzjährig Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen. Für Radverkehrsprojekte wurde die Mindestzuwendung auf 5.000 Euro herabgesetzt.

Das Bundesumweltministerium hat die Kommunalrichtlinie ab 2020 vereinfacht. Kommunen und kommunale Akteure können nun ganzjährig Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen. Für Radverkehrsprojekte wurde die Mindestzuwendung auf 5.000 Euro herabgesetzt.