Drei Etagen der Stuttgarter Bibliothek
Glossar

Was ist eigentlich ... Infrastrukturbedarf?

Begriffe aus der kommunalen Szene - einfach erklärt

Investiver Nachholbedarf entsteht in Kommunen, wenn in der Vergangenheit entstandener Ersatzbedarf nicht ausreichend durch Investitionen gedeckt wurde. Der qualitative Zustand der Infrastruktur genügt dann nicht mehr gesetzlichen Standards und liegt unter dem festgelegten Soll-Zustand. Dieser Nachholbedarf entsteht auch dann, wenn Ausgaben für laufende (bauliche) Unterhaltung und Bewirtschaftung nicht ausreichend getätigt wurden und sich deshalb die Gesamtnutzungsdauer von Anlagen verkürzt. Wenn die bestehende Infrastruktur moderne Versorgungsstandards und Normen wie Brandschutzvorschriften oder Barrierearmut nicht erfüllt, begründet auch dies einen Nachholbedarf – in qualitativer und quantitativer Hinsicht.


„Die Formulierung eines kommunalen Infrastrukturbedarfs ist kein Wunschkonzert denkbarer Investitionsmöglichkeiten. Die Ermittlung ist stets mit dem Be- und Zustand von Bestehendem verknüpft und dem haushalterischen Vorsichtsprinzip verpflichtet“.


Der Infrastrukturbedarf einer Kommune kann sich im Laufe der Zeit, z. B. aufgrund des demographischen Wandels, verändern. Daher umschreibt der investive Erweiterungsbedarf zusätzlich notwendige Infrastrukturkapazitäten der Zukunft, hierzu gehören zusätzliche Schulen, Kitas, Straßen, Verwaltungsgebäude oder auch eine Erweiterung der IT-Ausstattung. Allerdings gibt es auch „negativen Erweiterungsbedarf“ – also Investitionen, die für einen Rückbau nicht mehr benötigter Infrastrukturen erforderlich sind. Die Abschätzung des Erweiterungsbedarfs erfordert Annahmen zu wesentlichen Bedarfstreibern und ist deshalb mit Unsicherheiten behaftet. Gleichzeitig bietet diese Bedarfskategorie politische Gestaltungsspielräume für strategische Schwerpunktsetzungen durch eine Stadt.

aus: Difu-Magazin Berichte 2/2018