Kommunalrichtlinie: Klimaschutzkoordination
Am 15. Mai 2025 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Klimaschutzkoordination auf dem Programm.
In den Online-Sprechstunden vermitteln die Experten und Expertinnen der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG die wichtigsten Informationen, zeigen Anleitungen zu Tools und Formularen und geben hilfreiche Praxistipps für die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der KRL. Das Angebot richtet sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung stellen.
Das erwartet Sie:
- Förderinfos*: Kurzer Überblick zu den Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserbewirtschaftung und Energieffizienz
- Tools und Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibungen
- Fragerunde und Praxistipps: Zwei Fragerunden, in denen Sie offene Punkte klären und sich Praxistipps von den Experten und Expertinnen holen können
Unser Tipp: Notieren Sie sich offene Fragen und stellen Sie diese über den Chat in der Online-Sprechstunde.
Details
Diese Voraussetzung ist insbesondere für die zweitunterste Ebene der Organisationsstruktur gegeben, die die Organisationseinheiten der untersten Ebene unterstützen soll.
Übergeordnete Organisationen, für die die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Frage kommt, sind ausschließlich:
- Landkreise
kostenlos
Bitte schauen Sie sich das knapp 14-minütige Tutorial zur Antragstellung über easy-online vor der Veranstaltung an. Es wird keine Live-Vorstellung des Antragsportals geben. Fragen können Sie aber gern in der zweiten Fragerunde stellen.
Zudem lesen Sie bitte vorab die relevanten Passagen in der Richtlinie und im technischen Annex: Maßnahmen zur Einrichtung einer Klimaschutzkoordination (FSP 4.1.7): Kommunalrichtlinie ab S. 13, Technischer Annex ab S. 9