Strategische Sportstättenplanung in Kommunen
Zwischen Mangelverwaltung und neuen gesellschaftlichen Anforderungen an Bewegung und Sport
Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge, aber keine kommunale Pflichtaufgabe. Lediglich als Schulträger sind Kommunen verpflichtet, Turnhallen und Sportplätze vorzuhalten. Der Umfang kommunaler Sportinfrastruktur hängt zwar auch vom konkreten Bedarf ab. Meist setzen aber finanzielle Zwänge die Grenzen. Vorhandene Anlagen entsprechen schon heute oft nicht den Anforderungen. Bestehende Investitionsrückstände sind Ergebnis der Unterfinanzierung.
Herausforderungen ergeben sich u. a. aus demografischen Veränderungen, die Anpassungen der Sportinfrastruktur erforderlich machen. Angesichts der globalen Erwärmung und der zunehmenden Ressourcenknappheit gewinnen aber auch Klimaschutz und die Anpassung an die veränderten klimatischen Bedingungen an Bedeutung. Außerdem soll allen Menschen – unabhängig von ihren körperlichen, geistigen oder sensorischen Fähigkeiten – die Teilhabe am Sport möglich sein. Hinzu kommen Veränderungen im Sportverhalten und bei der Sportnachfrage.
Daraus ergeben sich weitreichende Auswirkungen auf die Planung, den Bau und die Ausstattung von Sportinfrastruktur. Neben der Frage der Finanzierung, z. B. im Rahmen staatlicher Förderung, wird im Seminar auch auf die strategische Sportentwicklungsplanung als zentrales Instrument zum Umgang mit den Herausforderungen eingegangen.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- kostenlos für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 110,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 135,- Euro.
Anmeldeschluß ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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