Wirkungsmessung in der Nachhaltigkeitspolitik
Wie sich Erfolge von Strategien und Maßnahmen erfassen lassen
Die Nachhaltigkeitswirkungen von politischen Strategien oder Maßnahmen abzuschätzen, wird immer wichtiger, nicht zuletzt in Anbetracht übergeordneter Ziele, wie sie beispielsweise die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) abbilden. Auch EU, Bund und Länder erwarten in ihren Förderbekanntmachungen immer stärker die Durchführung von Monitoring und Evaluation auf Projektebene und sind umgekehrt gefordert, die Wirkungen ihrer Programme nachzuweisen. Die Wirkung von Nachhaltigkeitspolitik und damit verbundenen Programmen, Projekten und Maßnahmen zu berechnen, ist methodisch nicht trivial: Input-, Output-, Outcome- und Impact-Größen müssen valide gemessen und Einflussfaktoren im Wirkungsgefüge identifiziert werden, um Brutto- von Nettoeffekten zu trennen. Zudem sind örtliche Spezifika und Besonderheiten für Fortschritt und Erfolg von Maßnahmen von großer Bedeutung.
Im Seminar lernen Sie, wie Sie die Wirkung nachhaltiger Maßnahmen und Projekte – mit Hilfe handhabbarer Indikatorensets u.a. – auf kommunaler Ebene ermitteln und steuern können.
- Welche Wirkungen und Wirkungsmechanismen lassen sich erfassen?
- Welche Kategorisierungen und Indikatoren sind geeignet?
- Wie kann ich den Beitrag eines Projekts oder einer Maßnahme zum Erreichen stadtentwicklungspolitischer Ziele oder auch Programmziele sichtbar machen?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 220,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 300,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 350,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)