Kommunalrichtlinie: Innen- und Hallenbeleuchtung
Am 23. Januar 2025 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung auf dem Programm.
In den Online-Sprechstunden vermitteln die Experten und Expertinnen der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG die wichtigsten Informationen, zeigen Anleitungen zu Tools und Formularen und geben hilfreiche Praxistipps für die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der KRL. Das Angebot richtet sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung stellen.
Das erwartet Sie:
- Förderinfos*: Kurzer Überblick zu dem Förderbaustein Innen- und Hallenbeleuchtung gemäß der überarbeiteten Richtlinie
- Fragerunde und Praxistipps: Zwei Fragerunden, in denen Sie offene Punkte klären und sich Praxistipps von den Experten und Expertinnen holen können
Unser Tipp: Notieren Sie sich offene Fragen und stellen Sie diese über den Chat in der Online-Sprechstunde.
Gern können Sie Ihre Fragen im Voraus auch schon bei der Anmeldung im Feld "Anmerkung" stellen.
Details
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen - im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Contractoren
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie)
Dieses Webinar ist kostenfrei.