Wie wird die Kommune zur ressourcenleichten Kreislaufstadt?
Potenziale, Schnittstellen und Maßnahmen
In einer Kreislaufwirtschaft wird der Lebenszyklus von Materialien und Produkten verlängert, indem diese so lange wie möglich geteilt, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Kommunen gelangen hier immer stärker in den Fokus, denn sie haben in vielen Handlungsfeldern Schnittstellen zur Kreislaufwirtschaft. Zu nennen sind u.a.: Abfall-, Abwasser- und Wasserwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Beschaffung oder Stadtplanung. Die Kreislaufwirtschaft wird deshalb für Kommunen – auch mit Blick auf den Klimaschutz – an Bedeutung zunehmen, was sich auch in der neuen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) des Bundes widerspiegelt.
Im Seminar sollen verschiedenen Konzepte, Technologien und Prozesse der kommunalen Kreislaufwirtschaft aufgezeigt und diskutiert werden.
- Welche Erfahrungen haben Kommunen bei der Entwicklung von Zero-Waste-Strategien?
- Welche kommunalen Instrumente sind vielversprechend?
- Wie kann die Lebensmittelverschwendung reduziert werden?
- Wie können Kommunen die Kreislaufwirtschaft beim Bauen unterstützen?
- Muss das Verwaltungshandeln angepasst werden?
Im Seminar werden neben theoretischen Konzepten und Grundlagen auch gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Interaktive Formate bieten den Teilnehmenden zudem Raum und Möglichkeiten zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung.
Details
Die Gebühren werden mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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