Foto: Drei Straßenbahnen an einem Endbahnhof
Mobilität

Finanzierung des ÖPNV durch Beiträge

Um ein attraktives ÖPNV-Angebot bestellen und den laufenden Erhalt der Infrastruktur gewährleisten zu können, so dass der Betrieb gewährleistet werden kann, benötigen die Kommunen zusätzliche Mittel. Vor diesem Hintergrund hat das Difu hat Möglichkeiten für die Einführung eines ÖPNV-Beitrages, der bei einem Teil der Bevölkerung als Pflichtbeitrag erhoben wird, geprüft.

Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch Bund, Länder und Kommunen ist derzeit nicht gesichert. Es fehlt zunehmend an Mitteln zur Finanzierung des laufenden Betriebs, vor allem auch eines attraktiven ÖPNV-Angebots. Während politisch akzeptierte Spielräume wie Tarif- bzw. Preiserhöhungen weitgehend ausgeschöpft sind, sinkt in den Kommunen die Finanzkraft im steuerlichen Querverbund der Stadtwerke-Unternehmen als wichtige Stütze der ÖPNV-Finanzierung, auch die aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen verfügbaren Haushaltsmittel geben kaum Handlungsmöglichkeiten. In ihrer Rolle als Aufgabenträger stehen die Kommunen jedoch in der Finanzverantwortung für die Bestellung des ÖPNV-Angebots.

Um ein attraktives ÖPNV-Angebot bestellen zu können und auch für den laufenden Erhalt der Infrastruktur, so dass der Betrieb gewährleistet werden kann, benötigen die Kommunen zusätzliche Mittel. Vor diesem Hintergrund hat das Difu hat Möglichkeiten für die Einführung eines ÖPNV-Beitrages, der bei einem Teil der Bevölkerung als Pflichtbeitrag erhoben wird, geprüft.

Der ÖPNV hat neben seinen Fahrgästen, die einen unmittelbaren Nutzen aus der Inanspruchnahme des Angebots ziehen, zum einen auch potentielle Nutzer, die die Angebote bei Bedarf, z.B. beim Defekt des eigenen Autos, in Anspruch nehmen könnten. Zum anderen gibt es weitere Nutznießer, die von den Fahrgästen des ÖPNV als Kunden, Besucher oder Mitarbeiter profitieren. Daher gibt es gute Gründe, auch sie an der Finanzierung des ÖPNV zu beteiligen. Im In- und Ausland gibt es verschiedene Ansätze für die Beteiligung potentieller Nutzer und Nutznießer an der ÖPNV-Finanzierung, beispielsweise per Semesterbeitrag (Studententicket) oder als Arbeitgebersteuer (Frankreich).

Nach deutschem Recht lässt sich ein ÖPNV-Beitrag als regelmäßiger Pflichtbeitrag festsetzen, wenn Beitragszahler dafür eine adäquate Gegenleistung bekommen. Diese könnte ein Berechtigungsausweis sein, mit dem der ÖPNV durch den Beitragszahler in einem bestimmten Gebiet zum ermäßigten Tarif oder kostenlos genutzt werden kann. Ein ausreichend bemessener Nahverkehrsbeitrag könnte damit eine verlässliche finanzielle Basis für das laufende ÖPNV-Betrieb schaffen, tarifliche Zugangsbarrieren zum ÖPNV abbauen und zu Kosteneinsparungen auf Seiten der Verkehrsunternehmen durch reduzierte Vertriebskosten führen.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind als Difu-Paper veröffentlicht unter dem Titel "Finanzierung des ÖPNV durch Beiträge. Ist das Beitragsmodell eine Handlungsoption zur Finanzierung eines attraktiven ÖPNV-Betriebs?" und beim Deutschen Institut für Urbanistik erhältlich.

Projektleitung
Dipl.-Volkswirt Tilman Bracher
Dr. phil. Jürgen Gies
Zur Finanzierung des ÖPNV durch Beiträge
bis
ÖPNV, Nahverkehr
Mobilität
Ass. iur. Irene Schlünder

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