Gemeinwesenarbeit im Quartier
Was kann sie leisten?
Gemeinwesenarbeit als traditionelles Arbeitsprinzip Sozialer Arbeit nimmt u.a. die Beziehung von Individuum und (gebauter) Umwelt in den Fokus. Damit kümmert sie sich um das soziale Zusammenleben von Menschen in räumlichen Zusammenhängen wie Quartieren oder Nachbarschaften und die Gestaltung und Verbesserung ihrer Lebensbedingungen - und dies unter Einbeziehung und Aktivierung der Bewohnerschaft. Dies ist in Zeiten, in denen zunehmend von sozialer Spaltung und sozialräumlicher Segregation gesprochen wird, verstärkt von Bedeutung. In dem Seminar soll bilanziert werden, was Gemeinwesenarbeit heute ist, welche Beiträge sie zu einer integrierten Quartiersentwicklung leisten kann, welche Rahmenbedingungen dafür erfüllt sein müssen und welche "Mehrwerte" sie für Quartiere und ihre Bewohnerschaft generieren kann. Diesen Fragen wird u.a. anhand konkreter Praxisbeispiele aus Kommunen und Quartieren nachgegangen. Zudem werden die Teilnehmenden Gelegenheit zum intensiven Erfahrungsaustausch haben.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)