Dachflächen nutzbar machen
Potenziale für Wohnen und Infrastruktur
In den wachsenden und immer dichter werdenden Städten treten Grün-, Frei- und Freizeitflächen zunehmend in Konkurrenz zu marktgängigeren Nutzungen. Gleichzeitig ist vielerorts „oben noch Platz“ – nicht nur bei Neubauten, sondern auch im Bestand. Warum also nicht mit Nutzungen auf Flachdächer oder oberste Geschossflächen ausweichen? Gängig sind bereits Gründächer und die Gewinnung erneuerbarer Energien auf dem Dach. Immer häufiger finden sich aber auch Sportanlagen, öffentliche Parks, Aufenthaltsflächen, Urban Farming bis zu Schafweiden mit Almhütten auf öffentlichen und privaten Dächern. Im Seminar soll das Spektrum möglicher Nutzungen anhand realisierter guter Beispiele aufgezeigt und über die damit einhergehenden Herausforderungen diskutiert werden. Eine Exkursion zu realisierten Beispielen ist vorgesehen.
Das Seminar bietet eine Plattform für die praxisorientierte Diskussion und einen Erfahrungsaustausch zur Baukultur. Es setzt die im Jahr 2017 begonnene lose Reihe mit Veranstaltungen an der Schnittstelle zwischen Stadtentwicklung, Architektur, Prozessgestaltung und Fragen der Baukultur fort.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)