Planfeststellung meets Stadtentwicklung
Räumliche und gestalterische Herausforderungen bei übergeordneten Planungen
Der Ausbau von Bahnstrecken wie auch andere übergeordnete Infrastrukturvorhaben haben weitreichende Folgen für bestehende und zu entwickelnde Siedlungsstrukturen auf kommunaler Ebene. Der Bahnausbau verursacht in der Regel Lärm, die Trassen unterbrechen lokale Wegebeziehungen oder bilden Sichtbarrieren im Siedlungszusammenhang. Derartige städtebaulichen und gestalterischen Missstände beeinträchtigen bestehende Siedlungszusam- menhänge und erschweren die Entwicklung angrenzender Brachflächen. Vor allem wachsende Städte können es sich nicht leisten, Flächen entlang dieser Trassen ungenutzt zu lassen. Wie kann es daher gelingen, baukulturell qualitätvolle Strategien und Lösungen zu finden, um planfestgestellte und übergeordnete Vorhaben in Einklang zu bringen mit den bestehenden Siedlungszusammenhängen und noch zu entwickelnden Flächen in den Kommunen vor Ort?
Masterpläne und die Städtebauliche Rahmenplanung sind in diesem Zusammenhang wichtige Grundlagen. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren ist die „Städtebauliche Begleitplanung“ zudem ein mögliches informelles Instrument, mit dem sich Infrastrukturvorhaben und Stadtentwicklung durch integrative Betrachtung optimal aufeinander abstimmen lassen. Es ermöglicht den Kommunen, positive wie negative Folgewirkungen des Infrastrukturvorhabens auf den Siedlungsbestand zu identifizieren, Handlungserfordernisse und Strategien auf kommunaler Ebene abzuleiten und städtebauliche Planungsprozesse in die Wege zu leiten.
In dem Seminar werden kommunale Erfahrungen im Umgang mit übergeordneten Vorhaben und deren Folgewirkungen vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus sollen die verschiedenen informellen Planungsinstrumente vorgestellt und ihre Potenziale für unterschiedliche Planungsanlässe erörtert werden.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- kostenrei für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 165,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 200,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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