Mein Freund, der Stadtbaum
Gute Wege für Nachverdichtung, Brandschutz und Klimaanpassung
Die Nachverdichtung von Wohngebieten führt häufig dazu, dass aufgrund höherer Bewohnerzahlen und damit verbundener Brandschutzanforderungen neue Rettungswege geschaffen werden müssen. Oft geschieht dies auf Kosten von Baumbeständen, was Konflikte u. a. zwischen kommunaler Verwaltung, Wohnungsunternehmen und Anwohner*innen hervorruft, die sich für das Grün vor ihrer Haustüre einsetzen.
Neben den vielfältigen Beweggründen der Anwohnenden spricht vor allem die erforderliche Anpassung an den Klimawandel für den Erhalt von Bäumen: Großkronige Stadtbäume tragen erheblich zur Verbesserung der urbanen Resilienz in Bezug auf Hitze, Starkregen und Biodiversität bei.
Im Seminar stellen wir Ihnen gelungene Beispiele einer klimagerechten Nachverdichtung vor und diskutieren davon ausgehend folgende Fragen:
- Wie können eine frühzeitige Beteiligung der Anwohner*innen sowie eine klimagerechte Planung zum Erhalt der wertvollen Stadtbäume führen?
- Welche Instrumente und „Hebel“ stehen Kommunen und Wohnungsunternehmen dafür zur Verfügung?
- Wie gelingt es, neben der ökologischen Bedeutung von Stadtgrün auch dessen ökonomischen Wert für Städte sichtbar zu machen?
- Wie ist Nachverdichtung besser mit dem Ausbau der blau-grün-grauen Infrastruktur in Einklang zu bringen?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)