Andere Wohnungen braucht das Land
Wege zum gemeinschaftsorientierten Wohnungsbau
Seminar in Kooperation mit der Stadt Landau in der Pfalz
Baugemeinschaften, Wohnprojekte oder Genossenschaften sind oft der Nukleus für lebendige Nachbarschaften. Die Zahl der guten Beispiele wächst kontinuierlich. Und es ist schon lange keine allein großstädtische Bewegung mehr, denn die Wohnformen sind auch in kleineren Städten und Gemeinden angekommen.
Die Voraussetzungen für diese Wohnformen haben sich in den letzen Jahren wesentlich verbessert, denn die Förderung von gemeinschaftlichem Wohnen oder neuen Wohnformen hat Eingang in Wohnungsmarktkonzepte gefunden und in vielen Kommunen und Ländern wurden Unterstützungsstrukturen aufgebaut.
In dem Seminar wird thematisiert, was die "Wohnprojekte" leisten können und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Erfahrungsberichte illustrieren folgende Themen:
- Wer braucht welche Wohnung: Wohnungsnachfrage, Wohnungsbedarfe
- Voraussetzungen schaffen: Konzeptvergaben, Grundstückspreise
- Von der Idee zum Projekt: Rolle von Beratungs- und Koordinierungsstellen
- Mehr als ein Gemeinschaftsraum: Vielfalt gemeinschaftlicher Infrastrukturen
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de