8. Open-Data-Netzwerktreffen zum Thema "Recht & Open Data"
Bei der Veröffentlichung von Daten können viele rechtliche Fragen ins Spiel kommen, z.B. Urheberrecht, Datenschutz oder die Frage nach geeigneten offenen Lizenzen für die Daten. In unserem 8. Open-Data-Netzwerktreffen fokussieren wir uns angesichts der limitierten Zeit auf zwei ausgewählte Themen, die für viele Kommunen von Interesse sein dürften: das Datennutzungsgesetz und die Sicherstellung der kommunalen Datensouveränität im Umgang mit Dienstleistern. Dazu haben wir zwei Referent*innen eingeladen:
- Eva Pröbstel, ist Referentin beim CIO NRW im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist mit den technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende Veröffentlichung der Daten des Landes und ihrer Nutzung betraut. Im Rahmen der Beratungsstelle Open Data berät sie die Behörden des Landes bei der Umsetzung von Open Data.
- David Wagner arbeitet an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften im Projekt „Anonymisierung als Herausforderung für die Rechtswissenschaft“. Zuvor hat er die „Transformation des Staates in Zeiten der Digitalisierung“ an dem FÖV in Speyer juristisch begleitet. Privat engagiert sich David Wagner bei D-64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.
Um eine möglichst flächendeckende Veröffentlichung von Daten der öffentlichen Verwaltung als Open Data zu ermöglichen, müssen bereits bei der Beschaffung bestimmte Voraussetzungen berücksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, dass die Datensouveränität und Datenhoheit bei den Verwaltungen selbst liegt. Sofern Dritte über die Datenhoheit verfügen, kann dies eine Veröffentlichung erschweren oder sogar verhindern. In ihrem Vortrag zeigt Eva Pröbstel auf, welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekte eine Rolle spielen, um Datensouveränität sicherzustellen. Dabei wird der Fokus darauf liegen, was es bei der Beschaffung und Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Datenverarbeitung oder informationstechnischen Systemen zur Datenverarbeitung zu beachten gilt.
Im Jahr 2021 ist das Datennutzungsgesetz (DNG) in Kraft getreten. Es hat das bis dahin geltende Informationsweiterverwendungsgesetz abgelöst und setzt gleichzeitig die auf europäischer Ebene geltende sogenannte PSI-Richtlinie um. Das Datennutzungsgesetz soll einen Beitrag dazu leisten, dass mehr offene Daten von öffentlichen Stellen bereitgestellt werden. Doch was genau bedeutet das Datennutzungsgesetz für Kommunen? David Wagner hat gemeinsam mit Kollegen des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer untersucht, welche Grenzen das DNG den Kommunen künftig bei der Monetarisierung ihrer Daten setzt.
Zu Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, dass sich die Teilnehmer:innen untereinander vernetzen. Im Anschluss werden die Referent:innen jeweils ca. 15 Minuten aus ihren Erfahrungen berichtet. Insgesamt soll die Veranstaltung viel Raum für anschließende Fragen und Diskussionen geben.
Den Zugangslink versenden wir kurz vor der Veranstaltung. Bitte melden Sie sich unter dem auf dem in der Marginalspalte angegebenen Link zu der Veranstaltung an. Sie werden dann per E-Mail über den Termin informiert.