Zusammen ist man weniger allein
Interkommunale Kooperation von der Idee zum Projekt
Rechtliche und planerische Instrumente der interkommunalen Kooperation sowie zum Ausgleich der Lasten und Nutzen von Wachstum und Entwicklung zwischen Kommunen sind grundsätzlich in ausreichendem Umfang vorhanden. Und kaum eine Kommune bestreitet, dass die meisten Probleme in den Stadtregionen im engeren Miteinander der Kommunen besser gelöst werden könnten.
Dennoch ändert sich in den meisten Regionen nur wenig: Viele gut gedachte und gemachte Konzepte verschwinden in Schubladen, Kooperationen erfolgen eher punktuell, und die gemeinsamen Projekte bleiben klein und überschaubar
In vielen Städten und Gemeinden wird interkommunale Zusammenarbeit noch immer als nachrangige Strategie und Zusatzaufgabe wahrgenommen, zumal sich ihr Start häufig als schwierig erweist. Ob und wie zahlreich die vorhandenen und funktionierenden interkommunalen Kooperationen, die langjährigen Erfahrungen und das gegenseitige Vertrauen stärker als treibende Kraft für eine abgestimmte regionale Entwicklung wirken können, ist nicht einfach zu beantworten.
Wie kann interkommunale Kooperation angeschoben werden? Wer übernimmt die Initiative und geht den ersten Schritt? Wie gestaltet sich das Miteinander von Kommunen und regionalen Institutionen? Welche Formate versprechen einen kommunalen Mehrwert? Können regionale Projekte ein Treiber der Kooperation sein? Hieran anknüpfend werden im Seminar in einem Mix aus Vorträgen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch Themen und Spielarten der Kooperation sowie Akteure und Institutionen im Fokus der Zusammenarbeit näher betrachtet.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten.
- 385,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 495,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an fortbildung [at] difu [dot] de.