Klimaanpassung – grün und wirksam?
Bewertung von Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz
Zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels stehen vor allem „grüne“ Maßnahmen hoch im Kurs, um die Resilienz von Kommunen zu stärken und Synergien mit anderen Aufgaben zu heben. Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Entsiegelung von Flächen, Mehrfachnutzung öffentlicher (Grün-)Flächen und die Sicherung von Parks werden von Bund, Ländern und Kommunen gefördert. Anhand von konkreten Beispielen möchten wir mit Ihnen diskutieren, wie ein solcher Ausbau der grünen Infrastruktur ökologisch und auch ökonomisch zu bewerten ist:
- Welche Chancen sind mit dem Erhalt und dem Ausbau von urbanem Grün in Kommunen verbunden?
- Welche Rolle spielt der Nachweis der Wirksamkeit dabei? Wo bestehen Unklarheiten und Schwierigkeiten in Bezug auf die Wirksamkeit?
- Welche Ansätze zur Weiterentwicklung gibt es in der Wissenschaft und in der kommunalen Praxis?
- Welche konkreten Erfahrungen liegen in der kommunalen Praxis bereits vor?
- Wie kann die Umsetzung in der kommunalen Praxis verbessert werden?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten.
- 385,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 495,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de