Digitalisierung schulischer Bildung
Mehr als ein finanzieller Kraftakt?
Während landauf, landab die Perspektive für den weiteren Einsatz moderner digitaler Unterrichtsmethoden diskutiert und die hierzu notwendige technische Ausstattung als unzureichend beklagt wird, gibt es nach dem pandemiebedingten Distanzlernen auch zunehmend die Befürchtung, dass der bisher praktizierte Online-Unterricht nicht auch die Chancengerechtigkeit in der Bildung massiv beeinträchtigt. Begründet werden diese Bedenken nicht nur mit den ungleichen individuellen Voraussetzungen der Schüler*innen und den unterschiedlichen technischen und methodischen Kompetenzen der Lehrkräfte, analogen Unterricht in ein erfolgreiches digitales Format zu übertragen. Von Bedeutung ist auch, wie die Schulträger über einmalige Investitionen hinaus künftig eine IT-Infrastruktur aufrechterhalten wollen, die den Anforderungen für digitales Lehren und Lernen entspricht.
In dem zweitägigen Seminar soll daher über technische, personelle, bauliche, organisatorische und finanzielle Aspekte der Digitalisierung in der schulischen Bildung hinaus auch erörtert werden, wie bei digitaler Vermittlung notwendiger Lerninhalte auch die Lebenswirklichkeit der Schüler*innen berücksichtigt und die Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen verbessert werden können.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten.
- 385,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 495,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
Wenden Sie sich bitte an fortbildung [at] difu [dot] de für organisatorische Fragen.