Grüne Richtwerte
Neue Herausforderungen und Weiterentwicklung
In der Freiraumplanung kommen immer noch Richtwerte zur Grünversorgung aus den 1970er-Jahren zum Einsatz. Diese Werte nehmen vor allem die Erholungsfunktion des öffentlichen Grüns in den Blick. In den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückte Herausforderungen wie die Anpassung an den Klimawandel, der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Förderung von Gesundheit oder die Schaffung von mehr Umweltgerechtigkeit werden durch diese Werte nur unzureichend abgebildet. Für eine Freiraumplanung, die diesen neuen Anforderungen gerecht werden will, braucht es daher weiterentwickelte Richtwerte. Vor diesem Hintergrund wird im Seminar folgenden Fragen nachgegange
- Welche Chancen sind für die Freiraumentwicklung mit Richtwerten für das urbane Grün verbunden
- Welche Funktionen des städtischen Grüns sollten grüne Richtwerte abbilden
- Welche Ansätze zur Weiterentwicklung freiraumbezogener Richtwerte gibt es in der Wissenschaft und in der kommunalen Praxis?
- Wie stellt sich die Anwendung der Werte in der kommunalen Praxis dar (u.a. Anwendungsfälle, Akzeptanz/Durchsetzbarkeit); wie kann sie verbessert werden
Diese und weitere Aspekte sollen im Seminar anhand aktueller Forschungsergebnisse, konkreter Beispiele aus der kommunalen Praxis und unter Einbeziehung der Erfahrungen der Teilnehmenden diskutiert werden.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 220,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten.
- 270,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 320,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
Für organisatorische Rückfragen wenden Sie sich bitte an: fortbildung [at] difu [dot] de.