Bezahlbar wohnen
Strategien und Instrumente für den Wohnungsneubau und -bestand
„Alle 12 Minuten fällt eine Sozialwohnung aus der Bindung.“ (Robert Feiger, IG-Bau) Diese plakative Botschaft bringt ein Kernproblem der Wohnungsversorgung in den angespannten Wohnungsmarktregionen auf den Punkt: Mit dem geförderten Wohnungsneubau wird in erster Linie versucht, die auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen zu kompensieren. Die ehemals geförderten Wohnungen bleiben - je nach Eigentümer - zwar oft weiterhin bezahlbar, aber die Kommunen haben u.U. keinen direkten Zugriff mehr darauf (Belegungsrechte).
Indes breitet sich die Versorgungslücke aus: Haushalte bis weit in die Mittelschicht sind betroffen und auch die Gemeinden in den Agglomerationsräumen spüren die anziehenden Preise auf den Miet- und Eigentumsmärkten.
Es gibt eine Vielzahl von Stellschrauben, mit denen die Kommunen den Wohnungsmarkt beeinflussen können, und eine Reihe von neuen Aufgaben. Eine Auswahl wird in dem Seminar vorgestellt und diskutiert:
- Soziale Bestands- und Innenentwicklung
- Soziale Zugänge sichern (Neubau, Ankauf von Belegrechten, Modernisierungsförderung)
- Wohnungstausch (Wohnraum besser verteilen)
- Dachgenossenschaften (viele Schultern tragen mehr)
- Wohnkonzepte für die Stadtregionen
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten.
- 385,– Euro für Teilnehmer*innen des GdW, aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 495,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de