Aktive Bodenpolitik für neue Stadtquartiere
Kommunale Liegenschaften in der Pole-Position
Die Notwendigkeit des Wohnungsneubaus führt in immer mehr Kommunen zur Planung von neuen Stadtbausteinen oder Quartieren. An die neuen Quartiere werden hohe Anforderungen gestellt: Von Bezahlbarkeit über Klimaschutz und -anpassung, Bauherrenvielfalt, Nutzungsmischung bis hin zu Mobilität und Aufenthaltsqualität sollen vorbildhafte Lösungen gefunden werden. Es zeigt sich – ob in zentralen Lagen, auf Konversionsflächen oder im Außenbereich: Der kommunale Gestaltungsspielraum ist in hohem Maße von der Eigentumsfrage abhängig. „Die Ankaufspolitik der Gemeinde ist derzeit mangelhaft aufgrund einer gewissen bürokratischen Inflexibilität und aufgrund finanzieller Restriktionen." (1979)
Leider beschreibt dieser Satz bis heute einen Teil der kommunalen Realität. Deshalb – und durch die Flächenveräußerungen – sind eigene Flächen in vielen Kommunen ein besonders knappes Gut. Aktuell werden die Preisentwicklungen der Bodenmärkte in den Medien mit Attributen wie „explodierend", „sprunghaft" oder „drastisch" beschrieben. In einer solchen Situation stellen der Flächenankauf oder gar die Flächenvorratspolitik Kämmerei und Stadtentwicklung gleichermaßen vor Herausforderungen. Indes werden kommunale Flächen dringender denn je benötigt, für Einrichtungen der Daseinsvorsorge, für neue Grün- und Freiflächen – und eben auch für die Umsetzung des Wohnungsneubaus in neuen Quartieren. In dem Seminar werden die Stellschrauben der Quartiersentwicklung mit der Bodenpolitik verknüpft.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten.
- 385,– Euro für Teilnehmer*innen des GdW, aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 495,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.