Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr
Lösungen für den Güter- und Lieferverkehr
Der zunehmende Wirtschaftsverkehr mit vielen unkoordinierten Fahrten führt zu ansteigenden Belastungen in eng bebauten Wohnvierteln. Gerade die Corona-Pandemie erzeugte mehr Lieferverkehre durch weiter zunehmenden Online-Handel. Örtlich führt das zu Überlastungen des Straßennetzes. Lieferfahrzeuge parken in zweiter Reihe, auf Gehwegen und in Kreuzungsbereichen. So werden Verkehrsteilnehmende behindert und mitunter gefährdet. Aber auch andere Segmente des Wirtschaftsverkehrs wie Speditionsverkehre oder Baustellenverkehr nehmen zu. Hier ist es vor allem die Größe der Fahrzeuge, die zu Platz-, Lärm- und Luftschadstoff-Problemen führt.
Um diese Belastungen zu vermindern, müssen Kommunen die Belange des Wirtschaftsverkehrs in ihre Verkehrsplanung integrieren. Dazu fehlt ihnen oft ein Verständnis für diese Verkehrsart. Belastbare Datengrundlagen, um den Wirtschaftsverkehr detailliert für unterschiedliche räumliche Bereiche und Auflösungen darzustellen, sind meist nicht vorhanden. Auch mangelt es oft an Erfahrungen im Umgang mit den Akteuren in dieser Verkehrsart und möglichen Maßnahmen zur stadtverträglichen Gestaltung des Wirtschaftsverkehrs. Somit finden sich kommunale Konzepte, bei denen die Belange des Wirtschaftsverkehrs integriert werden, in der kommunalen Praxis bisher selten.
Innovative Maßnahmen wie beispielsweise Mikro-Depots, mit denen Pakete von Kurier-, Express- und Paketdienste-Unternehmen in Quartieren überbetrieblich konsolidiert werden, Verlagerung auf Lastenräder, Lkw-Routennetze, Umweltzonen, Förderung von emissionsarmen Fahrzeugen sind Ansätze, in den Kommunen die genannten Belastungen zu reduzieren. Die Umsetzungserfahrungen und Wirkungen solcher z.T. noch pilothafter Ansätze werden im Seminar diskutiert. Dabei stehen planerische, rechtliche (Ordnungsrecht, Städtebaurecht), politische und organisatorische Aspekte im Vordergrund.
Details
Für Mitarbeiter/innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer/innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 385,– Euro für Teilnehmer/innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer/innen gilt ein Preis von 495, – Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.