Inklusive Bildung in der Agenda 2030
Folgen für kommunale Schulträger
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das dazu gehörige Fakultativprotokoll hat auf das gesamte deutsche Bildungssystem erhebliche Auswirkungen. Obwohl die kommunalen Schulträger daran gearbeitet haben, eine entsprechende Lehr- und Lerninfrastruktur zu schaffen, konnte ein auf allen Ebenen und flächendeckendes inklusives Schul- und Bildungssystem in Deutschland bisher noch nicht realisiert werden. Die insgesamt noch unzureichende Quote gemeinsam lernender Kinder und Jugendlicher wird vielfach damit begründet, dass die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für inklusiven Unterricht an den Schulen weder vorliegen noch geschaffen werden können und bei immer mehr Kindern und Jugendlichen die Notwendigkeit sonderpädagogischer Förderung festgestellt wird.
Soll die UN-Konvention im Schulbereich konsequent umgesetzt werden, so bedarf es vor allem eines Gesamtkonzeptes, das auch die notwendige Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen beinhalten muss, da die UN-Konvention nicht unerhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Schulträger im Hinblick auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Inklusion im Rahmen hat.
In dem gemeinsam vom Deutschen Institut für Urbanistik und dem Deutschen Städtetag angebotenen Webseminar soll daher - ausgehend vom aktuellen Stand der Umsetzung der Inklusion in der Bildung - erörtert werden, welcher Handlungsbedarf sich daraus für Länder, Kommunen und die Schulen ergibt und wie eine Zusammenarbeit insbesondere zwischen Ländern und Kommunen gefördert bzw. gestaltet werden kann.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 110,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 150,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 180,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.