Freiraumentwicklung und Klimaanpassung
Strategien und Erfahrungen
Urbanes Grün hat eine wichtige Rolle im Klimawandel, ist aber auch selbst davon betroffen. Urbanes Grün kann – in ausreichendem Maß vorhanden und richtig gestaltet – erheblich zur Verbesserung des Mikroklimas (Kaltluftentstehung, Verringerung von Wärmeinsel-Effekten) sowie des Wasserhaushaltes (Schwammstadt-Regenwassermanagement) und damit zur Abmilderung der Effekte des Klimawandels in den Städten beitragen. Gleichzeitig ist die urbane grüne Infrastruktur selbst von den Folgen des Klimawandels betroffen. Eine „resiliente“, an den Klimawandel angepasste Gestaltung und Bewirtschaftung von Grün- und Freiräumen ist erforderlich (z.B. klimaangepasste Auswahl von Bäumen, Regenwasserwiedernutzung, feste Bewässerungsanlagen, Baumrigolen), damit sie auch weiterhin die klimatischen Ausgleichsfunktionen übernehmen können. Zu diesem Funktionserhalt kann auch eine geschickte Verknüpfung des städtischen Grüns mit blauen und grauen Infrastrukturen beitragen.
- Mit welchen Strategien und Managementansätzen können die Städte auf diese Herausforderung der „doppelten Klimaanpassung“ reagieren?
- Welche Erfahrungen liegen hierzu vor?
- Wie gelingt die „doppelte Klimaanpassung“ konkret?
Details
Für Mitarbeiter/innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 140,– Euro für Teilnehmer/innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 180,– Euro für Teilnehmer/innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGO's.
Für alle übrigen Teilnehmer/innen gilt ein Preis von 210,– Euro
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltungsunterlagen werden Ihnen in diesem Fall zugesandt. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.