Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Strategische Option für die Stadtentwicklung
In den wachsenden Stadtregionen stößt die Baulandentwicklung angesichts sich zuspitzender Flächenengpässe immer wieder an ihre Grenzen. Angesichts heterogener Interessen der Eigentümer*innen, aber auch mit Blick auf Sprungkosten bei großen Entwicklungen gewinnt die „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ (SEM) nach dem BauGB für viele Städte an Bedeutung. In dem Seminar werden die strategischen Dimensionen dieses Instrumentes im Lichte bodenpolitischer Herausforderungen und kommunalpolitischer Implikationen thematisiert. Dabei geht es auch um den strategischen Nutzen in der Phase der vorbereitenden Untersuchungen. Dieser kann sich auch dann entfalten, wenn die Entwicklung am Ende kooperativ unter Verzicht auf die förmliche Festlegung als SEM erfolgt. Angesprochen werden u.a. die Wirkungen von vorbereitenden Untersuchungen, die Abwendung als kalkulierte und vorzugswürdige Möglichkeit, die administrativen und fiskalischen Implikationen, die Kommunikation mit Stadtbevölkerung und Politik sowie der Umgang mit spekulativen Ankäufen.
Details
Für Mitarbeiter/innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
255,– Euro für Teilnehmer/innen aus Difu-Zuwenderstädten
385,– Euro für Teilnehmer/innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGO's.
Für alle übrigen Teilnehmer/innen gilt ein Preis von 495,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Die Teilnahme von Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit anderen Beeinträchtigungen ist leider nur bedingt möglich. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltungsunterlagen werden Ihnen in diesem Fall zugesandt. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.