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Nachhaltige Mobilität in Bundesbehörden fördern

Das Difu untersuchte Potenziale für eine umweltschonendere Mobilität der Bundesbehörden. Fachleute von Bundesministerien und nachgeordneten -verwaltungen diskutierten die Bereiche "Fuhrparkmanagement", "Dienstreisen" sowie "Beschäftigtenmobilität".

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, spielt der Verkehr eine wichtige Rolle. Die Bundesverwaltung soll auch in diesem Bereich eine Vorbildrolle wahrnehmen. Im Maßnahmenprogramm der Bundesregierung wurden dazu Maßnahmen in den Handlungsfeldern Fuhrparkmanagement, Dienstreisen, Beschäftigtenmobilität und Mobilität von Besuchenden festgelegt.

Im Rahmen eines durch das Umweltbundesamt geförderten Projekts ging es darum, konkrete Empfehlungen in diesen Handlungsfeldern zu erarbeiten und die Bundesministerien und nachgeordneten Bundesverwaltungen zu motivieren, Maßnahmen eines umfassenden behördlichen Mobilitätsmanagement umzusetzen. Nach einer Online-Befragung von rund 120 Bundesbehörden wurde deutlich, dass ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement bisher eher in Ausnahmefällen thematisiert wird.

Daher wurden zunächst drei Workshops im März und April 2018 im Deutschen Institut für Urbanistik durchgeführt, die ein willkommener Auftakt waren, sich über Hemmnisse und mögliche realisierbare Maßnahmen auszutauschen.

Zentrale Ergebnisse:

  • Nachhaltiges Mobilitätsmanagement braucht Personal und eine konkrete Zuständigkeit. bislang ist das Thema in den zentralen Abteilungen an verschiedenen Stellen verortet, beispielsweise in den Bereichen Innerer Dienst, Fuhrparkmanagement oder Reisekostenstelle.
  • Konkrete Zielvorgaben sind für die Bundesverwaltung nur bei den Flottengrenzwerten der Fuhrparks vorhanden. Es wären jedoch konkrete Zielwerte für die einzelnen Handlungsfelder, mit Rücksicht auf standortspezifische Rahmenbedingungen, sinnvoll.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen setzen mitunter immer noch falsche Anreize (Bundesreisekostengesetz, Tarifrecht).
  • Parkraumbewirtschaftung ist ein wirkungsvolles Steuerungsinstrument, wird aber in der Bundesverwaltung nicht angewendet.
  • Handlungsspielraum haben Behörden bereits jetzt, hinsichtlich ihrer Arbeitszeitregelungen (Reisezeit als Arbeitszeit), einer nachhaltigen Fuhrparkgestaltung oder dem Ausbau von Videokonferenztechnik.
  • Gute Anknüpfungspunkte für nachhaltige Mobilitätsmaßnahmen sind auf Landes- und kommunaler Ebene zu finden. Baden-Württemberg verfolgt beispielsweise konsequent die Elektrifizierung des Fuhrparks. In Hessen gibt es seit 2018 für Landesbedienstete ein landesweites "kostenloses" Jobticket. Mehrere Länder haben zudem Regelungen in ihren Landesreisekostengesetzen, die eine anteilige Kostenerstattung für die Nutzung einer Bahncard100 auf dienstlichen Wegen vorsehen.

Die Diskussionen während der Workshops haben wertvolle Informationen und Erkenntnisse hervorgebracht. Diese werden nun genutzt, um einen Leitfaden für die Behörden zu erstellen. Das Format, das auf einen intensiven und praxisnahen Austausch setzt, hat sich bewährt.

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