Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30

Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen Während Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen früher vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wurde, diskutieren Städte und Gemeinden heute zusätzl

Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen

Cover der PublikationWährend Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen früher vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wurde, diskutieren Städte und Gemeinden heute zusätzlich über Tempo-30-Anordnungen aus Gründen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung. Doch obwohl Tempo 30 viele positiven Effekte hat, entstehen bei der Umsetzung häufig Probleme.

Das vom Umweltbundesamt beauftragte und von RA Karsten Sommer, LK Argus GmbH und Difu durchgeführte Gutachten "Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen" identifiziert die Hemmnisse in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien und legt konkrete Vorschläge für eine eindeutigere Fassung vor. Ziel ist die Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz bei Tempo-30-Anordnungen.

Neuregelungsvorschläge für Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

Das Ergebnis zeigt, dass Kommunen Tempo 30-Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen aus Lärmschutzgründen durchsetzen können, wenn sie in einem rechtmäßig aufgestellten Lärmaktionsplan genau bestimmt sind. Das Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet die Behörden in §§ 47 Abs. 6, 47 d Abs. 6 zur Durchsetzung der Maßnahmen eines Lärmaktionsplans. In einem Lärmaktionsplan festgelegte Tempo 30-Anordnungen müssen daher von den Straßenverkehrsbehörden umgesetzt werden.

Doch einige Regelungen in den Gesetzen und Verordnungen bewirken Unsicherheiten und hemmen die von der Kommune geplanten Tempo 30-Anordnungen auf Hauptverkehrsstraßen. Das Gutachten identifiziert die Hemmnisse in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien und legt konkrete Vorschläge für eine eindeutigere Fassung vor. Dazu wurde der Frage nachgegangen, was in den Regelwerken geändert werden muss, damit Kommunen Tempo 30 als Maßnahme des Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, der städtebaulichen Ordnung, des Klimaschutzes und der Unterstützung des Fuß- und Radverkehrs leichter umsetzen können.

Einbindung der Kommunen

Die Vorgehensweise zur Erarbeitung der Änderungsvorschläge umfasste mehrere Arbeitsschritte: In einem ersten Schritt wurden die in anderen Untersuchungen bereits ermittelten fachlichen und rechtlichen Hindernisse, denen sich Kommunalverwaltungen bei der Durchsetzung von Tempo 30 insbesondere an Hauptverkehrsstraßen gegenübergestellt sehen, zusammengestellt und vervollständigt. Wesentliche Grundlage war das Umweltbundesamt-Forschungsvorhaben TUNE ULR, veröffentlicht als UBA-Texte 33/2015.

In einem Workshop am 5. Oktober 2015 wurden konkrete Hindernisse für die Anordnung von Tempo 30 identifiziert und hinsichtlich ihrer Relevanz diskutiert. Die 33 Teilnehmenden kamen aus dem gesamten Bundesgebiet und vertraten Kommunen wie auch den Deutschen Städtetag, den Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie Landesministerien der Ressorts Verkehr und Umwelt. Die Gutachter ermittelten aus den Ergebnissen der Literaturrecherche und des Workshops die wichtigsten bestehenden Hemmnisse. Sie beschrieben die zugehörigen Rechtslagen und erarbeiteten konkrete Neuregelungsvorschläge.

Bei der Abschlussveranstaltung zum Projekt am 23. Februar 2016 wurden die Ergebnisse den rund 40 Teilnehmenden aus Kommunen, Landesministerien und Interessenverbänden präsentiert. Die in der Diskussion angeregten Ergänzungen wurden in den Untersuchungsbericht aufgenommen.

Insgesamt wurden 13 Hemmnisse identifiziert und Neuregelungsvorschläge erarbeitet, wie diese beseitigt werden können. Die Langfassung der Studie enthält eine ausführliche Dokumentation mit Begründungen und die rechtlichen Änderungsvorschlägen im Wortlaut. Die Kurzfassung ist eine Zusammenfassung des Gutachtens insbesondere für interessierte Personen ohne juristischen Hintergrund.

Weitere Informationen

Gutachten Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen, März 2016, Umweltbundesamt

Dipl.-Geogr. Kathrin Schormüller

Telefon: 0221/340308-11

E-Mail: schormueller [at] difu [dot] de (schormueller[at]difu[dot]de)

Dr.-Ing. Wulf-Holger Arndt

Telefon: 030/39001-252

E-Mail: arndt [at] difu [dot] de (arndt[at]difu[dot]de)

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