Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe,

Die Beratung im Kontext von Scheidungs-, Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren

Anforderungen an Strukturen und Formen der Kooperation von Familiengericht, Jugendhilfe und Anwaltschaft

Cover: Die Beratung im Kontext von Scheidungs-, Sorgerechts- und Umgangsrecht...
Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (AGFJ) (Hrsg.)

Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 16, 1999, deutsch, 163 S., Deutsches Institut für Urbanistik 1999

Inhalt

"Die neue Sicht der Kindesperspektive erfordert bei allen Berufsgruppen von Justiz und Jugendhilfe ein neues Rollenverständnis, sich wandelnde Formen der Kooperation. Richterschaft und Anwaltschaft müssen sich ebenso wie öffentliche und freie Jugendhilfe mit ihrer neuen Funktion vertraut machen, Konsequenzen für den Umgang miteinander daraus ziehen."

Prof. Siegfried Willutzki, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, Köln

Diese Aufgabe stand im Mittelpunkt einer bundesweiten Fachtagung des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V., Berlin.

Ziel war es, die beteiligten Berufsgruppen zusammenzuführen und einen fachlichen Dialog über die am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Gesetze zur Kindschaftsrechtsreform mit den im familienrechtlichen Verfahren tätigen juristischen, psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften der Familiengerichte, der Rechtsanwaltschaft und der Jugendhilfe in Gang zu setzen.

Referiert und diskutiert wurde darüber, wie die Beratung vor und in familiengerichtlichen Verfahren im Interesse von Kindern und Familien erfolgen sollte und wie zukünftig Irritationen in der Zusammenarbeit der beteiligten Professionen ausgeschlossen werden können.

Als wichtiges Ergebnis der Tagung wurde hervorgehoben, daß im Mittelpunkt der Arbeit aller beteiligten Scheidungsprofessionen stehen sollte, Eltern zu motivieren und zu befähigen, einvernehmliche Regelungen ihrer Streitpunkte selbstbestimmt zu finden. Betont wurde, daß der Aspekt der Vermittlung und damit letztendlich eine am Kindeswohl orientierte Lösung ein, wenn nicht sogar das wichtigste Reformziel ist.

Mit Blick auf die verbesserte Rechtsstellung betroffener Kinder wurde überlegt, wie diese ihrem Alter entsprechend inhaltlich und methodisch in den Prozeß einbezogen werden können.

Es wurden Erfahrungen darüber ausgetauscht, für welche Phasen der Beratungsarbeit handhabbare Strategien und Standards für eine effiziente Kooperation im Interesse betroffener Kinder und Familien entwickelt werden sollten. Dazu wurden konkrete Vorschläge gemacht.

Die Dokumentation richtet sich an leitende Fachkräfte der Jugendhilfe, an Richter, Rechtsanwälte und Verfahrenspfleger.

Aus dem Inhalt:

  • Anforderungen an die Kooperation der beteiligten Institutionen in familiengerichtlichen Verfahren gemäß der rechtlichen Regelungen zur Kindschaftsrechtsreform - eine Einführung in das Tagungsthema

    Prof. Dr. Roland Proksch, Präsident der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg und Geschäftsführer des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg gGmbH
  • Die Pflicht zur Information über das Beratungsangebot der Jugendhilfe sowie dessen Bedeutung in familiengerichtlichen Verfahren

    Ministerialrat Dr. Reinhard Wiesner, Leiter der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilferecht und Tageseinrichtungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn
  • Neues Kindschaftsrecht - Anforderungen an das familiengerichtliche Verfahren und die Kooperation mit der Jugendhilfe; die Bedeutung des Anwaltes des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren

    Prof. Siegfried Willutzki, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, Köln
  • Konsequenzen der Kindschaftsrechtsreform für die anwaltliche Tätigkeit; Möglichkeiten der Kooperation mit der Jugendhilfe

    Karin Hascher-Hug, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Depré & Coll., Mannheim

Arbeitsgruppendiskussion in Berufsgruppen zu dem Thema:

Praktische Konsequenzen der Kindschaftsrechtsreform für die Gestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens sowie Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendhilfe sowie Anwälten bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung

Impulse und Praxisberichte in den Arbeitsgruppen von:

  • Christine Knappert, Sozialarbeiterin im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes der Stadt Bad Salzuflen, Nordrhein-Westfalen;
  • Hans-Christian Prestien, Richter am Familiengericht der Landeshauptstadt Potsdam;
  • Bernd Friton, Rechtsanwalt und Notar, Berlin;
  • Helmut Matthey, Leiter der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt Kassel;
  • Reinhold Kilbinger, Richter am Familiengericht Kassel;
  • Dr. Erika Bergner-Pincus, Rechtsanwältin, Berlin;
  • Edmund Sichau, Sachgebietsleiter für Erziehungsbeistandschaften und Betreutes Wohnen im Jugendamt der Stadt Mannheim;
  • Merve Brehme, Richerin am Familiengericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg

Plenardiskussion zum Thema: Was ist zu tun?

Resümee der Fachtagung aus der Sicht der beteiligten Professionen

Moderation und Resümee: Prof. Dr. Roland Proksch

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