Mobilität

Gutachten über die rechtliche Zulässigkeit eines bundesweiten Feldversuchs mit Gigaliner

Die Bundesregierung plante einen bundesweiten Modellversuch mit Lkw-Zügen, die unabhängig von der zu transportierenden Ladung eine Gesamtlänge von bis zu 25,25 m anstelle der gesetzlichen maximalen Länge von 18,75 m aufweisen. Das Rechtsgutachten prüfte die Frage, ob der geplante Modellversuch auf der Grundlage einer Ausnahmeverordnung durchgeführt werden kann.

Die Bundesregierung plant einen bundesweiten Modellversuch mit Lkw-Zügen, die unabhängig von der zu transportierenden Ladung eine Gesamtlänge von bis zu 25,25 m anstelle der gesetzlichen maximalen Länge von 18,75 m aufweisen. Mit dem Modellversuch sollen "alle relevanten Auswirkungen" neuer Nutzfahrzeugkonzepte, "insbesondere auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz" untersucht werden. Als Rechtsgrundlage für den Modellversuch soll eine Ausnahmeverordnung erlassen werden.

In den Bundesländern, den Kommunen, und in der Fachöffentlichkeit bestehen insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsverlagerung und der Stadtverträglichkeit Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit eines solchen Modellversuchs.

Die von dem Rechtsgutachten zu prüfende Frage, ob der geplante Modellversuch auf der Grundlage einer Ausnahmeverordnung durchgeführt werden kann, wurde klar verneint. Eine solche Ausnahmeverordnung wäre rechtswidrig, verfassungswidrig und damit nichtig.

Eine Ausnahmeverordnung darf grundsätzlich nur vom Wortlaut einer Vorschrift abweichen, nicht aber von den mit der Vorschrift verfolgten Zwecken. Die die Höchstlänge vorschreibende Norm des § 32 Abs. 4 StVZO, von der abgewichen werden soll, bezweckt die Vermeidung der Gefahren, die gerade durch die übergroße Länge von Fahrzeugen entstehen können. Die Überprüfung des Normzwecks durch einen Modellversuch ist eine originär gesetzgeberische Aufgabe. Um die geplanten Testfahrten durchführen zu können, muss also zunächst eine gesetzliche Vorschrift im Straßenverkehrsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, die das Ministerium ermächtigt, eine Rechtsverordnung zur Regelung des Modellversuchs zu erlassen.

Ausnahmen von der vorgeschriebenen maximalen Fahrzeuglänge von 18,75 Metern in Form einer Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Antragsteller dürfen gegenwärtig nur erteilt werden, wenn der Transport aufgrund der Ladung nicht auf andere Weise möglich ist.

Auch die EG-Richtlinie, die die Fahrzeughöchstabmessungen und –gewichte festlegt und den Mitgliedstaaten erlaubt, zeitlich und örtlich begrenzte Verkehrsversuche mit Giglinern zuzulassen, ändert an dem strengen deutschen Recht nichts. Diese "Erlaubnis" bedeutet lediglich, dass ein solcher Verkehrsversuch nicht gegen europäisches Recht verstoßen würde.

Ass.jur. Ulrike Schillemeit
Gutachten über die rechtliche Zulässigkeit eines bundesweiten Feldversuchs mit überlangen Lkw. sogenannte Gigaliner oder "Lang-Lkw"
bis
Straßenverkehr
Mobilität

http://www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilungen/2010/044-gutachten-bundesweite-tests-gigaliner-rechtswidrig/

Allianz pro Schiene e.V.
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

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