Pressemitteilung

Städtebauliche Gebote nach dem Baugesetzbuch

Difu veröffentlicht neue Arbeitshilfe zum rechtssicheren und glaubwürdigen Umgang mit städtebaulichen Geboten

 

Städtebauliche Gebote nach §§ 175 bis 179 BauGB sind eine unverzichtbare Ergänzung einer auf Kooperation ausgerichteten Städtebaupolitik in den Gemeinden. Ihre Bedeutung wird angesichts der Aufgaben, die sich beim Stadtumbau stellen, weiter zunehmen. Ohne diese Flankierung würden Bemühungen um die einvernehmliche Umsetzung der städtebaulichen Ziele nicht mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt werden können und häufig auch scheitern. Der Hinweis auf die Gebote muss im konkreten Einzelfall einhergehen mit der Bereitschaft und der Fähigkeit, die Gebote beim Scheitern einvernehmlicher Lösungen notfalls auch anzuwenden.

Cover der VeröffentlichungMit der neuen Difu-Arbeitshilfe werden die notwendigen Kenntnisse zur rechtssicheren und praxistauglichen Anwendung dieser Instrumente vermittelt. In praxisorientierter Weise wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen städtebauliche Gebote erlassen werden können und zweckmäßigerweise erlassen werden sollten. Tipps und praktische Beispiele wie Anschreiben und Musterbescheide sollen ein entsprechendes Vorgehen anschaulich machen und damit erleichtern.

Die Autorin Dr. Marie-Luis Wallraven-Lindl und der Autor Anton Strunz haben langjährige praktische Erfahrungen als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Planungs- und Bauverwaltung der Landeshauptstadt München. Sie sind zudem durch Fachveröffentlichungen und diverse Fortbildungsveranstaltungen als sachkundige Experten ausgewiesen.

Bibliographische Daten:

Privatdozent Dr. Arno Bunzel (Hrsg.), Marie-Luis Wallraven-Lindl, Anton Strunz

Difu-Arbeitshilfen, 2010, 188 S.

ISBN: 978-3-88118-486-1

Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Difu: http://www.difu.de/publikationen

E-Mail: vertrieb [at] difu [dot] de (vertrieb[at]difu[dot]de), Fax: 030/39001-275

Preis: 30.00 Euro (Schutzgebühr)

Der Text ist selbstverständlich frei zum Abdruck. Über ein/en Belegexemplar/-Link nach erfolgter Veröffentlichung freuen wir uns sehr.



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