Pressemitteilung

Städtebaurecht aktuell: Klimaschutz und Immissionsschutz im Städtebau

Umweltbedingungen und die Auswirkungen des Städtebaus auf die Umwelt sind nicht erst seit der Einführung der Umweltprüfung für Bauleitpläne originärer Gegenstand städtebaulicher Planung. Bauleitpläne, so die Vorgabe des Gesetzgebers, sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Mit der Novelle des BauGB im Jahre 2004 ist ergänzend hierzu auch die Verantwortung der Bauleitplanung für den allgemeinen Klimaschutz und damit eine zentrale, auch für den Städtebau maßgebliche umweltpolitische Zielvorgabe mit hoher Aktualität und Relevanz ausdrücklich hervorgehoben worden. In vielen Städten und Gemeinden werden daher Überlegungen angestellt, wie auch mit den Instrumenten des Städtebaurechts ein Beitrag für den kommunalen Klimaschutz geleistet werden kann. Im Blick stehen dabei sowohl der rechtliche Rahmen als auch innovative Beispiele. Beidem wird in dem Seminar ausreichend Platz eingeräumt. Ein zweites umweltpolitisches Thema ist von großer praktischer Bedeutung für die kommunale Planungspraxis; der Immissionsschutz. Dabei ist die Rechtsentwicklung keineswegs abgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Bereich des Lärmschutzes als auch für andere Immissionen, wie z.B. Gerüche oder Luftschadstoffbelastungen. Umweltstandards und umweltbezogene Verfahren werden kontinuierlich weiterentwickelt mit dem Ziel einer möglichst guten Umweltqualität. Welche Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Fallstricke das städtebaurechtliche Instrumentarium bei der Bewältigung der sich hieraus ergebenden Aufgaben bietet, wird Gegenstand dieser Seminarveranstaltung sein. Im Einzelnen sollen u.a. folgende Themen behandelt werden: - Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen für den Klimaschutz Im Städtebaurecht, - Energieeinsparung nach EEWärmeG, Energieeinsparverordnung etc. - Lärmschutz und Bauleitplanung - Geruchsimmissionen in der Planungspraxis, insbesondere die neue GIRL - Luftqualitätsstandards als Schranke für die Bauleitplanung Das Seminar soll sowohl Raum für Werkstattberichte bieten als auch der kompetenten Vermittlung juristischer und planungspraktischer Erkenntnisse dienen. Zielgruppen: Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Recht, Umwelt, Genehmigungs- und Fachbehörden; Ratsmitglieder; Freie Planungsbüros, Rechtsanwälte im Bereich der Kommunalberatung Leitung: PD Dr. Arno Bunzel Ansprechpartner/-in: Sylvia Bertz, Deutsches Institut für Urbanistik GmbH, Postfach 120321, 10593 Berlin, Telefon: 030/39001-258, Telefax: 030/39001-268, fortbildung [at] difu [dot] de Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik GmbH (Difu) Detaillierter Programm-Flyer: /system/files/archiv/veranstaltungen/09staedtebaurecht_aktuell.pdf