Pressemitteilung

Aktuelle Fragen zum städtebaulichen Vertrag | Gemeinsame Fachtagung von Difu und vhw

Die Praxis zeigt, dass die städtebaulichen Verträge für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche und städtebaulichen Aufgaben große Bedeutung haben. Neben den klassischen Erschließungsverträgen kommen alle vom Gesetzgeber explizit aufgeführten Vertragstypen zur Anwendung, zum Teil in Kombination oder auch isoliert. Mit der letzten BauGB-Novelle erstmals gesetzlich fixierte Regelungsgegenstände sind der Stadtumbau in § 171 c BauGB und die Nutzung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie von Solaranlagen. Eine Beschränkung auf die gesetzlich geregelten Vertragsinhalte besteht weder rechtlich noch praktisch. Die Gerichte haben in zahlreichen Entscheidungen zur Klärung der Rechtslage beigetragen, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Acht Jahre nach der Aufnahme der Vorschrift zum städtebaulichen Vertrag in § 11 BauGB gibt diese dynamische Entwicklung Anlass zu einer Bestandsaufnahme. In der Fachtagung sollen insbesondere folgende Aspekte angesprochen werden: +++>Grenzen der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, +++>neue und alte Anwendungsfelder (z.B. Stadtumbauvertrag, Einheimischenmodelle, Erschließungsvertrag etc.), +++>Vertragsmanagement (Controlling, Leistungsstörungen und Vertragsanpassung), +++>vergaberechtliche, steuerrechtliche und zivilrechtliche Implikationen. Auf der Fachtagung sollen nicht nur Erfahrungen aus der Praxis vermittelt sowie Hinweise zur aktuellen Rechtsentwicklung durch die Gerichte und den Gesetzgeber gegeben werden, sondern zugleich praktische Anwendungsprobleme, Rechtsfragen und Fragen der Umsetzung diskutiert werden. Den Teilnehmern werden Experten aus den Bereichen Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis fachkundig Auskunft geben. Die Teilnehmer erhalten als kostenlose Zugabe die dritte grundlegend überarbeitete und erweiterte Auflage des Buches "Städtebauliche Verträge - ein Handbuch", das Anfang 2007 erscheinen wird. Zielgruppen: Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen der Rechts- und Planungsämter/-fachbereiche, aus dem Bereich Vertragsmanagement, Planungsbüros, Rechtsanwälte Seminarleitung: PD Dr. Arno Bunzel (Difu), Dr. Diana Coulmas (vhw) Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) vhw - Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V. Die Tagungsgebühr (inkl. Getränke und Verpflegung) beträgt: 250,- Euro für Zuwenderstädte des Difu und Mitglieder des Deutschen Städtetages sowie für Mitglieder des EVVC. 315,- Euro für sonstige Teilnehmer.