Pressemitteilung

Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus

Arbeitspapier zum "virtuellen Hausbau" vom MEDIA@Komm-Projekt vorgestellt

Entscheidende Rahmen setzende Schritte für das virtuelle Rathaus - für den rechtsverbindlichen elektronischen Geschäftsverkehr unter Nutzung der digitalen Signatur - sind auf Bundes- und Länderebene bereits getan oder zumindest in die Wege geleitet. Das novellierte Signaturgesetz tritt noch im April in Kraft, die Anpassung des BGB und des Verwaltungsverfahrensrechts sollen folgen. Die Anpassung einer Vielzahl von Fachgesetzen steht allerdings noch aus. Von den Preisträgerstädten der Initiative MEDIA@Komm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kommt nun ein entscheidender Anstoß zur Anpassung der Formvorschriften im Verwaltungsrecht und damit zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung des "virtuellen Rathauses". In einem aktuell veröffentlichten Arbeitspapier "Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus - Anpassung der Formerfordernisse am Beispiel der Bremischen Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung" der Begleitforschung MEDIA@Komm (herausgegeben vom Deutschen Institut für Urbanistik) wird erstmals eine Anleitung für eine elektroniktaugliche Anpassung von Rechtsvorschriften im Baurecht gegeben. Das neue Arbeitspapier der Arbeitsgruppe "Bau eines Hauses" des MEDIA@Komm-Projekts der Freien Hansestadt Bremen soll auch für andere Städte Orientierung geben. Darin werden auf Grundlage der Novelle der Verwaltungsverfahrensgesetze beispielhaft alle Schriftformerfordernisse der Bremischen Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung auf ihre sachliche Angemessenheit hin überprüft und für eine elektronische Abwicklung angepasst. Bemerkenswert ist dabei, dass nach der Anpassung 14 von 38 Schriftformerfordernissen künftig wegfallen und eine E-Mail ausreichend sein soll. Darüber hinaus enthält das Arbeitspapier eine allgemeine Anleitung über Schriftformfunktionen und ihre Umsetzungsmöglichkeiten in elektronischen Verwaltungsprozessen des Nürnberger MEDIA@Komm-Projekts, verfasst von der Curiavant Internet GmbH. Das Arbeitspapier bietet eine Grundlage für die weitere Diskussion zur Anpassung der Formvorschriften, insbesondere auch zwischen Kommunen und Ländern. Das Papier "Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus..." (Nr. 04/2001) kann gegen eine Schutzgebühr von 15.- DM unter folgender Adresse angefordert werden: Deutsches Institut für Urbanistik, Vertrieb, Postfach 12 03 21, 10593 Berlin oder per Fax: 030-39001-275 oder als pdf-Datei von der MEDIA@Komm-Homepage www.mediakomm.net kostenlos heruntergeladen werden. Der Multimedia-Wettbewerb MEDIA@Komm wurde 1998 zur Förderung der Abwicklung medienbruchfreier rechtsverbindlicher elektronischer Verwaltungsdienstleistungen in Städten und Gemeinden ins Leben gerufen. Die drei Preisträger, die Freie Hansestadt Bremen, die Stadt Esslingen (in Kooperation mit Ostfildern) sowie der Städteverbund Nürnberg, werden bei ihrer Umsetzung seit Ende 1999 mit insgesamt über 50 Millionen DM durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt. Weitere Informationen: Ass. jur. Claudia Stapel-Schulz Hans-Bredow-Institut für Medienforschung Telefon: +49 40 450 217-84 Telefax: +49 40 450 217-99 E-mail: C [dot] Stapel-Schulz [at] hans-bredow-institut [dot] de http://www.hans-bredow-institut.de und Dr. Busso Grabow Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Telefon: +49 30/39001-248 Telefax: +49 30/39001-100 E-Mail: grabow [at] difu [dot] de http://www.difu.de Pressestelle Sybille Wenke-Thiem Telefon: 030/39001-209/-208 Telefax: 030/39001-130 E-Mail: wenke-thiem [at] difu [dot] de http://www.difu.de Difu-Pressestelle, Straße des 17. Juni 112, D-10623 Berlin